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Wie gehe ich mit dem Sichtvermerk bei minderjährigen Auszubildenden um?
Wie gehe ich mit dem Sichtvermerk bei minderjährigen Auszubildenden um?
Marietta Südkamp avatar
Verfasst von Marietta Südkamp
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei minderjährigen Auszubildenden muss es die Option eines Sichtvermerkes für gesetzliche Vertreter auf den Berichten geben. Talent2Go stellt Ihnen dafür zwei verschiedene Varianten zur Verfügung. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Unterschiede es gibt und wie Sie die verschiedenen Optionen aktivieren können.


Variante 1: Automatisierter Sichtvermerk

Die beiden Optionen für den Sichtvermerk der Berichtshefte minderjähriger Auszubildenden finden Sie in den Unternehmenseinstellungen. Setzen Sie den Haken bei Variante 1, wird der Sichtvermerk automatisch auf den Berichten hinzugefügt.

Dafür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein: In der Personalakte der minderjährigen Auszubildenden muss das Geburtsdatum und die Angaben zum gesetzlichen Vertreter gepflegt sein.

Des weiteren muss eine Abstimmung mit dem hinterlegten Vertreter/ der hinterlegten Vertreterin erfolgt sein, in der klar kommuniziert wurde, dass alle Berichte automatisch den Sichtvermerk erhalten.


Variante 2: Checkbox Sichtvermerk

Wenn Sie den Haken bei Variante 2 setzen, erscheint auf jedem verfassten Bericht des/der minderjährigen Auszubildenden eine Checkbox.

Die Voraussetzung für Variante 2 sind die selben, wie für Variante 1. Es muss ebenso das Geburtsdatum des/der Auszubildenden und die Angaben zum/zur gesetzlichen Vertreter/in gepflegt sein.

Die Checkbox kann dann von dem/der gesetzlichen Vertreter/in abgehakt werden. Die Signatur des/der gesetzlichen Vertreter/in erscheint dann unten auf dem Bericht.

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