Bei minderjährigen Auszubildenden muss es die Option eines Sichtvermerkes für gesetzliche Vertreter auf den Berichten geben. Talent2Go stellt Ihnen dafür zwei verschiedene Varianten zur Verfügung. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Unterschiede es gibt und wie Sie die verschiedenen Optionen aktivieren können.
Variante 1: Automatisierter Sichtvermerk
Die beiden Optionen für den Sichtvermerk der Berichtshefte minderjähriger Auszubildenden finden Sie in den Unternehmenseinstellungen. Setzen Sie den Haken bei Variante 1, wird der Sichtvermerk automatisch auf den Berichten hinzugefügt.
Dafür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein: In der Personalakte der minderjährigen Auszubildenden muss das Geburtsdatum und die Angaben zum gesetzlichen Vertreter gepflegt sein.
Des weiteren muss eine Abstimmung mit dem hinterlegten Vertreter/ der hinterlegten Vertreterin erfolgt sein, in der klar kommuniziert wurde, dass alle Berichte automatisch den Sichtvermerk erhalten.
Variante 2: Checkbox Sichtvermerk
Wenn Sie den Haken bei Variante 2 setzen, erscheint auf jedem verfassten Bericht des/der minderjährigen Auszubildenden eine Checkbox.
Die Voraussetzung für Variante 2 sind die selben, wie für Variante 1. Es muss ebenso das Geburtsdatum des/der Auszubildenden und die Angaben zum/zur gesetzlichen Vertreter/in gepflegt sein.
Die Checkbox kann dann von dem/der gesetzlichen Vertreter/in abgehakt werden. Die Signatur des/der gesetzlichen Vertreter/in erscheint dann unten auf dem Bericht.
Auf einen Blick 👀
Variante 1: Sie holen vorab eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ein, welche die eigenständige Einreichung und Unterzeichnung der Berichtshefte bestätigt.
Variante 2: Die Auszubildenden sollen mit jedem Bericht zum/zur Erziehungsberechtigten gehen, diese/r klickt die Checkbox dann an.