Die Korrektur des Berichtshefts gewährleistet eine vollständige und korrekte Dokumentation und unterstützt die Reflexion der Auszubildenden. Sie ist eine wichtige Grundlage für Prüfungen sowie die Qualitätssicherung in der Ausbildung.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Person standardmäßig das digitale Berichtsheft zur Korrektur erhält, wie Sie diese Zuweisung ändern können und wie ein zweistufiger Korrekturprozess abgebildet wird. Außerdem klärt der Artikel den Ablauf bei Nutzung der automatisierten Ausbildungsplanung, um einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten.
Ohne Ausbildungsplanung
Bei der Anlage der Auszubildenden wird diesen ein/e Stammausbilder/in zugewiesen. Werden keine weiteren Änderungen vorgenommen, erhält diese/r den Bericht zur Korrektur. Diese/r wird dann per E-Mail benachrichtigt.
In der Personalakte der Auszubildenden haben Sie in den Vertragsdaten die Möglichkeit, den/die Stammausbilder/in zu ändern.
Mit Ausbildungsplanung
Ist der/die Auszubildende in einer Woche an einer Lernstation eingeteilt, für die ein/e andere/r Verantwortliche/r eingetragen ist, so bekommt zunächst der/die Verantwortliche für die Lernstation den Bericht und erhält eine Benachrichtigung per E-Mail.
An dieser Stelle ist es möglich, dass das Berichtsheft einen zweistufigen Korrekturprozess durchläuft. Im ersten Schritt erhält der/die Verantwortliche/n der Lernstation eine Benachrichtigung per E-Mail, er/sie hat dann die Möglichkeit den Bericht inhaltlich zu prüfen. Sind inhaltliche Mängel vorhanden, kann diese/r den Bericht mit Korrekturhinweisen an den/die Auszubildende/n zurückzuschicken, damit diese/r ihn korrigiert und wieder abschickt. Sind keine inhaltlichen Mängel mehr vorhanden und der Bericht wurde von der/dem Verantwortlichen der Lernstation inhaltlich bestätigt, kann im nächsten Schritt der/die Stammausbilder/in den Bericht genehmigen.
💡 TIPP: Ist der/die Auszubildende/r in einer Woche an zwei verschiedenen Lernstationen eingesetzt, so geht der Bericht an den/die Verantwortliche/n der Lernstation, an welcher der/die Auszubildende/r mehr Zeit verbracht hat.
FAQ
Ich nutze die Ausbildungsplanung nicht, möchte aber trotzdem, dass (temporär) eine andere Person, als der/die Stammausbilder/in die Berichte korrigiert. Ist das möglich?
Ich nutze die Ausbildungsplanung nicht, möchte aber trotzdem, dass (temporär) eine andere Person, als der/die Stammausbilder/in die Berichte korrigiert. Ist das möglich?
Ja, dieses Szenario kann über Talent2Go abgebildet werden. Dafür legen Sie für den betreffenden Zeitraum einfach in den Vertragsdaten des Azubis in der Personalakte diese Person als Stammausbilder/in an.
Die Ausbilder/in erhält eine E-Mail bei einem neuen Bericht und nicht der/die Verantwortliche der Lernstation. Woran könnte das liegen?
Die Ausbilder/in erhält eine E-Mail bei einem neuen Bericht und nicht der/die Verantwortliche der Lernstation. Woran könnte das liegen?
Das kann mehrere Gründe haben.
Der Lernstation ist kein/e Verantwortliche/r zugewiesen.
In dem betroffenen Zeitraum ist keine Lernstation im Ausbildungsplan des/der Auszubildenden hinterlegt. Die Benachrichtigung bei einem neuen Bericht geht dann an den/die hinterlegten Stammausbilder/in.
Die Lernstation wurde in dem betroffenen Zeitraum erst nach Ablauf dieses Zeitraumes hinterlegt.
Um einen reibungslosen Ablauf der Benachrichtigungen zu ermöglichen, müssen die Auszubildenden im Voraus einer Lernstation zugewiesen werden. Dieser Lernstation muss mindestens ein/e Verantwortliche/r hinterlegt werden.