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Wer erhält den Bericht der Nachwuchskraft zur Korrektur und wer bekommt eine Benachrichtigung?

Hier erfährst du, wer den Wochenbericht der Nachwuchskräfte korrigiert, wer benachrichtigt wird und wie die Ausbildungsplanung damit zusammenhängt.

Verfasst von Marietta Südkamp

Die Korrektur des Berichtshefts stellt sicher, dass die Dokumentation vollständig und korrekt ist. Sie unterstützt außerdem die Reflexion der Nachwuchskraft und ist eine wichtige Grundlage für Prüfungen sowie für die Qualitätssicherung in der Ausbildung.

In diesem Artikel erfährst du, welche Person standardmäßig das digitale Berichtsheft zur Korrektur erhält, wie du diese Zuweisung ändern kannst und wie ein zweistufiger Korrekturprozess funktioniert. Außerdem erklären wir den Ablauf, wenn du die automatisierte Ausbildungsplanung nutzt.


Ohne Ausbildungsplanung

Bei der Anlage einer Nachwuchskraft weist du ihr eine:n Stammausbilder:in zu. Wenn du nichts änderst, erhält diese Person den Bericht zur Korrektur und wird per E-Mail benachrichtigt.

In der Personalakte der Nachwuchskraft kannst du in den Vertragsdaten die Zuordnung der:s Stammausbilder:in jederzeit ändern.


Mit Ausbildungsplanung

Ist die Nachwuchskraft in einer Woche an einer Lernstation eingeteilt, für die eine andere verantwortliche Person eingetragen ist, erhält zunächst diese verantwortliche Person den Bericht und eine Benachrichtigung per E-Mail.

Hier kann ein zweistufiger Korrekturprozess entstehen:

  1. Inhaltliche Prüfung durch die verantwortliche Person der Lernstation
    Die verantwortliche Person bekommt eine E-Mail und prüft den Bericht.
    Gibt es inhaltliche Mängel, kann sie den Bericht mit Hinweisen an die Nachwuchskraft zurückschicken. Diese korrigiert den Bericht und sendet ihn erneut ab.

  2. Endgültige Genehmigung durch die:n Stammausbilder:in
    Sobald der Bericht inhaltlich bestätigt wurde, kann die:n Stammausbilder:in den Bericht final genehmigen.

💡 TIPP: Wenn die Nachwuchskraft in einer Woche an zwei Lernstationen eingesetzt ist, erhält die verantwortliche Person der Station den Bericht, an der die Nachwuchskraft mehr Zeit verbracht hat.


FAQ

Ich nutze die Ausbildungsplanung nicht, möchte aber trotzdem, dass (temporär) eine andere Person als die/der Stammausbilder:in die Berichte korrigiert. Ist das möglich?

Ja, das ist möglich. Du kannst dieses Szenario direkt in Talent2Go abbilden. Lege dafür in den Vertragsdaten der Nachwuchskraft in der Personalakte für den gewünschten Zeitraum einfach eine andere Person als Stammausbilder:in fest.

Die/der Stammausbilder:in erhält eine E-Mail zu einem neuen Bericht, aber nicht die verantwortliche Person der Lernstation. Woran kann das liegen?

Das kann mehrere Gründe haben:

  1. Der Lernstation ist keine verantwortliche Person zugewiesen.

  2. Für den betreffenden Zeitraum ist im Ausbildungsplan der Nachwuchskraft keine Lernstation hinterlegt. In diesem Fall geht die Benachrichtigung automatisch an die:den eingetragene:n Stammausbilder:in.

  3. Die Lernstation wurde erst nach Ablauf des betreffenden Zeitraums hinterlegt.

Damit Benachrichtigungen reibungslos funktionieren, muss die Nachwuchskraft im Voraus einer Lernstation zugewiesen werden. Jeder Lernstation muss mindestens eine verantwortliche Person zugeordnet sein.

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