Die partielle Planung ermöglicht es, für einen fest definierten Zeitraum im Jahr auf Basis einer bereits bestehenden Gesamtplanung weiter zu planen. Wurde beispielsweise eine umfassende Ausbildungsplanung bereits erstellt, so können mithilfe der partiellen Planung einzelne Zeitabschnitte gezielt angepasst oder ergänzt werden.
Die Partielle Planung anstoßen
Die partielle Planung kann direkt in der Planungsübersicht angestoßen werden. Wichtig ist dabei, dass die Grundvorraussetzungen für eine erfolgreiche Planung erfüllt sind.
❗️Entscheidend für den reibungslosen Ablauf der partiellen Planung ist, dass alle zugrunde liegenden Voraussetzungen erfüllt sind:
korrekt und vollständig angelegte Lernstationen (Sperrzeiten eintragen, Lernstationsverantwortliche hinterlegen)
fehlerfreie Planungsgrundlage (maximal 52 Wochen pro Jahr, ca. 4 Wochen pro Monat, keine überlappenden Abschnitte)
Zuordnung der Lernstationen zu den Elementen der Planungsgrundlage
Damit sich das Fenster zur Erstellung einer automatisierten Planung öffnet, klicken Sie zunächst auf den pinken Button oben rechts " Automatisierte Planung anstoßen/ändern"
Um die partielle Planung anzustoßen klicken Sie auf "Partielle Planung", sodass sich das Eingabefeld für das Datum öffnet.
Legen Sie nun den Zeitraum fest, für den geplant werden soll. Wählen Sie anschließend die Azubis aus, für die eine partielle Planung erstellt werden soll.
Klicken Sie auf "Planung für ausgewählte Azubis anstoßen" um die partielle Planung zu starten. Der neu generierte Plan wird Ihnen nun angezeigt. Bei Aktivierung des Änderungsmodus (Umlegen des Schalters auf der linken Seite) haben Sie die Möglichkeit, manuelle Änderungen hinzuzufügen.
Durch die partielle Planung können somit gezielt Änderungen und Anpassungen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens vorgenommen werden. Dabei können bereits bestehende Planungen berücksichtigt werden.
FAQ
Muss ich eine eigene Planungsgrundlage für die partielle Planung anlegen?
Muss ich eine eigene Planungsgrundlage für die partielle Planung anlegen?
Nein, das ist nicht nötig. Für die partielle Planung kann eine bereits bestehende Planungsgrundlage genutzt werden. Der Algorithmus verwendet dann die relevanten Informationen für den betreffenden Abschnitt.