Zum Hauptinhalt springen

Berechtigungen „Als Ausbilder:in agieren“ und „Als Lernstationsverantwortliche:r agieren“

Dieser Hilfeartikel erklärt die Rollen- und Rechte-Einstellungen „Darf als Ausbilder:in agieren“ und „Darf als Lernstationsverantwortliche:r agieren“. Er beschreibt, welche Nachwuchskräfte mit den jeweiligen Rollen und Rechten sichtbar sind, wie sich dire

Verfasst von Fine Glitsch

Überblick

In den Rollen- und Rechte-Einstellungen (Unternehmenseinstellungen) kann festgelegt werden, ob eine der Rollen "HR", "Geschäftsführung", "Ausbilder:in" oder "Verantwortliche:r Lernstation" in Talent2Go als Ausbilder:in und/oder als Lernstationsverantwortliche:r agieren darf.

Mit diesen Einstellungen wird insbesondere festgelegt, welche Nachwuchskräfte die Rolle sehen kann. Die beiden Berechtigungen sind unabhängig voneinander und können einzeln oder gemeinsam aktiviert werden.

Die Sichtbarkeit einer Nachwuchskraft bedeutet nicht automatisch, dass die Person alle zugehörigen Daten bearbeiten darf. Ob Daten bearbeitet werden können, hängt zusätzlich von den jeweiligen Berechtigungen für die einzelnen Bereiche ab, beispielsweise für das Berichtsheft, die Personalakte oder die Ausbildungsplanung.


Berechtigung „Darf als Ausbilder:in agieren“

Mit dieser Berechtigung wird festgelegt, ob eine Person als Ausbilder:in tätig sein darf und auf welche Nachwuchskräfte sie in dieser Funktion zugreifen kann.

Mögliche Einstellungen

Einstellung

Bedeutung

nein

Die Rolle darf nicht als Ausbilder:in agieren. Über diese Berechtigung erhält sie keine Sichtbarkeit für Nachwuchskräfte.
(Ist bei der Rolle Ausbilder:in nicht auswählbar)

ja, Sichtbarkeit nur zugeordneter Nachwuchskräfte

Die Rolle darf als Ausbilder:in agieren und sieht nur die Nachwuchskräfte, bei denen sie in der Personalakte als Ausbilder:in hinterlegt ist.

ja, Sichtbarkeit alle Nachwuchskräfte

Die Rolle darf als Ausbilder:in agieren und sieht alle Nachwuchskräfte auch Standortübergreifend.

Eingeschränkte Sichtbarkeit

Bei der Einstellung „ja, Sichtbarkeit nur zugeordneter Nachwuchskräfte“ ist die Sichtbarkeit auf die Nachwuchskräfte beschränkt, bei denen die Person in der Personalakte direkt als Ausbilder:in hinterlegt ist.

Nachwuchskräfte, bei denen die Person in der Personalakte nicht als Ausbilder:in hinterlegt ist, werden über diese Berechtigung nicht sichtbar.

Berechtigung „Darf als Lernstationsverantwortliche:r agieren“

Mit dieser Berechtigung wird festgelegt, ob die Person mit der Rolle als Lernstationsverantwortliche:r tätig sein darf und welche Nachwuchskräfte sie in diesem Zusammenhang sehen kann.

Mögliche Einstellungen

Einstellung

Bedeutung

nein

Die Rolle darf nicht als Lernstationsverantwortliche:r agieren. Über diese Berechtigung erhält sie keine Sichtbarkeit für Nachwuchskräfte.
(Ist bei der Rolle Lernstationsverantwortliche:r nicht auswählbar)

ja, Sichtbarkeit Nachwuchskräfte an zugeordneten Lernstationen

Die Rolle darf als Lernstationsverantwortliche:r agieren und sieht die Nachwuchskräfte an den Lernstationen, denen sie als verantwortliche Person zugeordnet ist.

ja, Sichtbarkeit alle Nachwuchskräfte

Die Rolle darf als Lernstationsverantwortliche:r agieren und sieht alle Nachwuchskräfte auch Standortübergreifend.

Eingeschränkte Sichtbarkeit

Bei der Einstellung „ja, Sichtbarkeit Nachwuchskräfte an zugeordneten Lernstationen“ richtet sich die Sichtbarkeit nicht nach einer direkten Zuordnung der Nachwuchskraft zur Person.

Für die Sichtbarkeit werden vergangene, aktuelle und zukünftige Zuordnungen berücksichtigt. Eine Nachwuchskraft wird daher bereits vor Beginn des Einsatzes an der Lernstation sichtbar und bleibt auch nach Abschluss des Einsatzes sichtbar.

Der wichtigste Unterschied

Die eingeschränkte Sichtbarkeit bezieht sich bei den beiden Berechtigungen auf unterschiedliche Zuordnungen:

Berechtigung

Grundlage der eingeschränkten Sichtbarkeit

Als Ausbilder:in agieren

Nachwuchskräfte, bei denen die Person in der Personalakte als Ausbilder:in hinterlegt ist

Als Lernstationsverantwortliche:r agieren

Nachwuchskräfte an den Lernstationen, denen die Person als verantwortliche Person zugeordnet ist

Merksatz:

Ausbilder:innen sehen zugeordnete Nachwuchskräfte. Lernstationsverantwortliche sehen Nachwuchskräfte an zugeordneten Lernstationen.

Wenn beide Berechtigungen aktiviert sind

Eine Person kann beide Funktionen gleichzeitig ausüben. In diesem Fall gelten die Einstellungen für beide Funktionen parallel.

Beispiel:

  • Als Ausbilder:in: Sichtbarkeit nur zugeordneter Nachwuchskräfte

  • Als Lernstationsverantwortliche:r: Sichtbarkeit Nachwuchskräfte an zugeordneten Lernstationen

Die Person kann dann sowohl Nachwuchskräfte sehen, bei denen sie direkt als Ausbilder:in hinterlegt ist, als auch Nachwuchskräfte, die den Lernstationen zugeordnet sind, für die sie verantwortlich ist.

Wenn bei einer der beiden Berechtigungen „ja, Sichtbarkeit alle Nachwuchskräfte“ ausgewählt ist, ist die Sichtbarkeit über diese Funktion nicht auf bestimmte Zuordnungen begrenzt. Ob dies standortübergreifend gilt, muss noch intern geklärt werden.

Sichtbarkeit und Bearbeitung

Die Berechtigungen „Darf als Ausbilder:in agieren“ und „Darf als Lernstationsverantwortliche:r agieren“ regeln, in welchem Umfang Nachwuchskräfte grundsätzlich sichtbar sind.

Ob eine Person sichtbare Inhalte zusätzlich bearbeiten darf, wird über die weiteren Berechtigungen der Rolle festgelegt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Berichtsheft

  • Ausbildungsplanung

  • Personalakte

  • Beurteilungen und Feedback

  • Beurteilungsbögen

  • Dokumentenversand

Daher kann eine Person eine Nachwuchskraft oder deren Daten sehen, ohne diese Daten bearbeiten zu können. Für eine Bearbeitung müssen zusätzlich die entsprechenden Bearbeitungsrechte der jeweiligen Rolle aktiviert sein.


Beispiele

Beispiel 1: Ausbilder:in mit eingeschränkter Sichtbarkeit

Die Rolle ist wie folgt eingestellt:

  • Darf als Ausbilder:in agieren: ja, Sichtbarkeit nur zugeordneter Nachwuchskräfte

  • Darf als Lernstationsverantwortliche:r agieren: nein

Die Person kann als Ausbilder:in agieren und sieht nur die Nachwuchskräfte, bei denen sie in der Personalakte als Ausbilder:in hinterlegt ist.

Beispiel 2: Lernstationsverantwortliche:r mit eingeschränkter Sichtbarkeit

Die Rolle ist wie folgt eingestellt:

  • Darf als Ausbilder:in agieren: nein

  • Darf als Lernstationsverantwortliche:r agieren: ja, Sichtbarkeit Nachwuchskräfte an zugeordneten Lernstationen

Die Person kann als Lernstationsverantwortliche:r agieren und sieht die Nachwuchskräfte an den Lernstationen, denen sie als verantwortliche Person zugeordnet ist. Dabei werden auch vergangene und zukünftige Zuordnungen berücksichtigt.

Beispiel 3: Ausbilder:in mit Sichtbarkeit aller Nachwuchskräfte

Die Rolle ist wie folgt eingestellt:

  • Darf als Ausbilder:in agieren: ja, Sichtbarkeit alle Nachwuchskräfte

Die Person darf als Ausbilder:in agieren und sieht alle Nachwuchskräfte. Ob diese Sichtbarkeit standortübergreifend gilt, muss noch intern geklärt werden. Welche Daten sie innerhalb der Nachwuchskräfteprofile sehen oder bearbeiten kann, hängt zusätzlich von den übrigen Rollenberechtigungen ab.

Beispiel 4: Beide Funktionen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten

Die Rolle ist wie folgt eingestellt:

  • Darf als Ausbilder:in agieren: ja, Sichtbarkeit nur zugeordneter Nachwuchskräfte

  • Darf als Lernstationsverantwortliche:r agieren: ja, Sichtbarkeit Nachwuchskräfte an zugeordneten Lernstationen

Die Person kann beide Funktionen ausüben. Ihre Sichtbarkeit ergibt sich aus den Nachwuchskräften, bei denen sie direkt als Ausbilder:in hinterlegt ist, und aus den Nachwuchskräften an den zugeordneten Lernstationen.


FAQ

Warum sieht eine Person eine Nachwuchskraft nicht, obwohl sie als Ausbilder:in eingetragen ist?

Prüfe, ob die Person in der Personalakte tatsächlich als Ausbilder:in hinterlegt ist und ob in den Rollen- und Rechte-Einstellungen die Option „ja, Sichtbarkeit nur zugeordneter Nachwuchskräfte“ aktiviert ist.

Ist die Person nicht direkt als Ausbilder:in zugeordnet, wird die Nachwuchskraft über diese Einstellung nicht sichtbar.

Warum sieht eine Lernstationsverantwortliche Person eine Nachwuchskraft nicht?

Prüfe, ob die Person der entsprechenden Lernstation als verantwortliche Person zugeordnet ist und ob die Nachwuchskraft dieser Lernstation zugeordnet ist.

Bei der eingeschränkten Sichtbarkeit werden auch vergangene, aktuelle und zukünftige Zuordnungen berücksichtigt. Die Nachwuchskraft kann daher bereits vor Beginn des Einsatzes sichtbar sein und bleibt auch nach Abschluss des Einsatzes sichtbar.

Werden zukünftige Einsätze an Lernstationen berücksichtigt?

Ja. Wenn eine Nachwuchskraft einer Lernstation bereits für einen zukünftigen Zeitraum zugeordnet ist, kann sie für die verantwortliche Person bereits vor Beginn des Einsatzes sichtbar sein.

Bleibt eine Nachwuchskraft nach Abschluss des Einsatzes an einer Lernstation sichtbar?

Ja. Auch abgeschlossene beziehungsweise vergangene Zuordnungen werden berücksichtigt. Die Nachwuchskraft bleibt für die verantwortliche Person daher auch nach Abschluss des Einsatzes sichtbar.

Kann eine Person als Ausbilder:in agieren, ohne als Lernstationsverantwortliche:r zu agieren?

Ja. Die beiden Berechtigungen sind unabhängig voneinander. Eine Person kann ausschließlich als Ausbilder:in agieren.

Kann eine Person als Lernstationsverantwortliche:r agieren, ohne als Ausbilder:in zu agieren?

Ja. Auch hier sind die Berechtigungen unabhängig voneinander. Eine Person kann ausschließlich als Lernstationsverantwortliche:r agieren.

Was passiert, wenn eine Berechtigung auf „alle Nachwuchskräfte“ und die andere auf „nur zugeordnete Nachwuchskräfte“ eingestellt ist?

Die Person sieht aufgrund der Berechtigung „Sichtbarkeit alle Nachwuchskräfte“ alle Nachwuchskräfte. Die eingeschränkte Sichtbarkeit der anderen Berechtigung begrenzt die Sichtbarkeit dadurch nicht zusätzlich.

Die konkreten Bearbeitungsmöglichkeiten hängen weiterhin von den übrigen Rollen- und Rechte-Einstellungen ab.

Hat dies deine Frage beantwortet?